Betriebsordnung

  1. Eine versicherungsrechtliche Deckung des Reitens in der Anlage und die Benutzung der Reitanlagen erfolgt aus dem Sportversicherungsvertrag der Sporthilfe e.V.
  2. Der Reitunterricht von fremden Reitlehrern, auch Privatpersonen in dem Reitbetrieb, bedarf der Zustimmung des Vorstandes.
  3. Der Vorstand ist Ansprechpartner für alle mit dem Stall in Zusammenhang stehenden Fragen und verantwortlich für das Stallpersonal, die Schulpferde sowie die Fütterung aller Pferde.
  4. Das Stallpersonal darf nur im Rahmen der ihm vom Vorstand erteilten Anweisungen zu Aufgaben herangezogen werden. Besondere Wünsche sind an den Vorstand und nicht an das Stallpersonal zu richten (z.B. Pferdepflege, Misten etc.).
  5. Öffnungszeiten:
    Montag-Freitag: 08:00 Uhr bis 22:00 Uhr
    Samstag und Sonntag: 08:00 Uhr bis 20:00 Uhr
    Fütterungszeiten:
    Morgens: ca. 07:30 Uhr
    Mittags: ca. 12:30 Uhr
    Abends: ca. 18:30 Uhr
  6. Stallgasse Hof und Wege sind sauber zu halten. Vor dem Verlassen der Box müssen die Hufe ausgekratzt werden. Anfallender Dreck gehört auf den Misthaufen bzw. in den Mülleimer (Haare) und nicht auf die Stallgasse.
  7. Auf den Wegen der Reitanlage ist Schritt zu reiten. In der Stallgasse sind die Pferde zu
    führen.
  8. Das Rauchen in der Reithalle, in den Stallungen und Futterräumen, sowie dem Stroh- und
    Heulager ist verboten.
  9. Hunde sind in der Reitanlage an der Leine zu führen. Das Mitführen von Hunden in die Reitbahn ist grundsätzlich untersagt.
  10. Für nicht eingestellte Pferde ist das Betreten der Stallungen, dem Bereich vor den Stallungen ab dem Schiebetor und der Verbrauch von Strom und Wasser verboten.
  11. Das Freilaufenlassen von Pferden über das Vereinsgelände und in der Reithalle ist verboten.
  12. Die Weidenutzung erfolgt nach Freigabe durch den Vorstand. Die Nutzung erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr. Der Besitzer oder eine beauftragte Person muss während der gesamten Weidezeit für die Beaufsichtigung anwesend sein.
  13. Die Paddocks sind das ganze Jahr für alle Pferde freigegeben. Die Nutzung der Paddocks erfolgt auf eigene Gefahr.
  14. Die Zufütterung von Heu auf den Paddocks und Weiden ist grundsätzlich untersagt.
  15. Die Außenplätze und der Longierzirkel dürfen nicht als Paddock genutzt werden.
  16. Anträge und Beschwerden sind an den Vorstand zu richten.
  17. Wer trotz Verwarnung gegen die Betriebsordnung verstößt, kann von der Benutzung der Anlage ausgeschlossen werden.